Auszug aus unserem Leistungkatalog der WEG- Verwaltung

GRUNDLEISTUNGEN DER VERWALTUNG
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in dem § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem.. § 28 WEG je Sonder-/ Teileigentum.

Jahresabrechnung
Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum.
Status
 Der Status enthält Angaben über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern  und Dritten sowie die Kontostände.
Einsicht in Unterlagen der Abrechnung
 Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

Eigentümerversammlung und Niederschrift
Eigentümerversammlung
Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt innerhalb der Bürozeiten.
Vorsitz und Niederschrift
Sofern die Versammlung nichts anderes beschliesst, führt der Verwalter den Vorsitz in der  Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemässe Niederschrift der Beschlüsse.

 Hausordnung
Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen.
 Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung  verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die  nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.

Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
Betreuen und überwachen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft.

Geldverwaltung
Führen der auf den Namen der Gemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.); Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters.

Rechnungskontrolle und –Anweisung
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart und Münzgeldkassen.

BuchführungEinrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäss geführten Buchführung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft, insbesondere
Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
Einnahmekonten für Erträge;
Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer);
Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;
Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);
Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum
Bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;
Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse;
Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;
Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamtheitzkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung.

Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Anwesenheit vor Ort
 Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des   Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen.
Sonderfachleute
 Beiziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sowie notwendig und sofern ein Beschluss dafür  vorliegt.

Auftragsvergabe
Empfehlung
 Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei Preisverhandlungen und Vergabe von  Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
Klärung
 Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
Schadensminderung
 Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Beseitigung.

Auftragsvergabe
Schriftaufträge
 Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe von EUR 5.000,00 als Geschäft der laufenden Verwaltung zu Lasten der Instandhaltungsrückstellung, sofern nichts anderes beschlossen.

Veranlassungen
 Veranlassungen der Reparaturen und Bauverträge, der Bauleitung und –überwachung einschließlich Aufmaß und   Rechnungskontrolle bei Instandhaltungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung, sofern Beträge nach Ziffer 11.1 überschritten werden

Überwachung
Terminüberwachung
 Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen; andernfalls erfolgt die Abmahnung der Leistungsrückständigen

Sofortmaßnahmen
Veranlassen
 Veranlassen nach § 27, Abs.1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- oder Sturmschäden.
Versicherungsschäden
 Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.

Schlüsselbestellungen
Veranlassung der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.

Sicherheitseinrichtungen
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV), z.B.
der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter),
den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen sowie Noteinrichtungen),
den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierung),
den Lüfter- und CO²-Anlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden und Kellerräumen),
den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage),
den Kraftbetätigten Garagentoren,
den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc.
Terminvereinbarung und Abrechnung mit den Beteiligten.

Allgemeine Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange, sowie sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.

 

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